Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) besagt, dass dem Betreiber einer Photovoltaik-Anlage über einen Zeitraum von 20 Jahren eine Einspeisevergütung für den erzeugten Solarstrom gezahlt wird. Nach dem EEG sind Betreiber von PV-Anlagen verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistung der Anlage zu melden, für die eine Vergütung gezahlt werden soll.
Nach dem Investitionszulagengesetz (InvZulG) erhalten Betreiber in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine besondere Investitionszulage.
Anlagenbetreiber können ab 1. Mai 2013 auch die Förderung von Solarstrom-Speichern in Anspruch nehmen (Förderprogramm des Bundesumweltministeriums (BMU) und der KfW Bankengruppe).
Die aktuellen Einspeisevergütungssätze erfahren Sie bei der Bundesnetzagentur. Die Höhe der Sätze ist durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt.
Betreiber einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage wirtschaften potentiell gewinnträchtig und sind somit berechtigt, die Mehrwertsteuer vom Staat zurückzufordern. Die Details sollten mit einem Steuerberater besprochen werden. Förderprogramme, wie zinsgünstige Darlehen, werden eventuell von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten. Die aktuellen Programme und Zinssätze finden Sie im Internet unter www.kfw.de.
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
www.bundesnetzagentur.de
Investitionszulagengesetz (InvZulG 2010)
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/invzulg_2010/gesamt.pdf
Finanzierungsmöglichkeiten:
www.solartechnikberater.de
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
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